Verwaltungsgericht: Keine Rundfunkgebühr für Computer mit Internet-Anschluss
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"Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind lediglich jene Geräte, die 'Rundfunktechnologien' verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen", so der Verwaltungsgerichtshof. "Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind." (APA, 20.7.2015)
http://derstandard.at/2000019407693/Ver ... -Anschluss
Das hatte die deutsche GEZ vor Einführung der als Rundfunkgebühr getarnten Kopfsteuer auch gemacht und wäre damit vielleicht auch irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Nase gefallen. Schaun` wir mal, ob es sich auf Dauer als Erfolgsmodell erweist, die Unverschämtheit noch eine Stufe heraufzudrehen und so den juristischen "Kleinkram" hinter sich zu lassen.