Wahlfälschung
Verfasst: Mo 26. Mai 2014, 13:39
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https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/25/bekennender-doppelwaehler/
>> Es wird sicher interessant, ob und wie sich di Lorenzo da wieder rausredet. Eloquent genug ist er ja. <<
Das wird ihm vor Gericht nicht viel nützen. Hauptberufliche Eloquenzvirtuosen in Anwaltsgestalt sind Richter gewöhnt. Aus so einem glatten Rechtsbruch kann man sich kaum herausreden.
Bekennender Doppelwähler
Das war möglicherweise nicht besonders schlau, was Zeit-Chefredakteur und Doppel-Staatler Giovanni di Lorenzo am Sonntagabend bei Günther Jauch einem Millionenpublikum erzählte. Er habe, so Lorenzo, zwei Stimmen fürs EU-Parlament abgegeben. Einmal in einer Hamburger Grundschule, außerdem aber auch am Vortag im italienischen Konsulat.
Nach deutschem Recht hat di Lorenzo sich mit der Doppel-Wahl wohl strafbar gemacht. Das EU-Wahlgesetz (EuWG) verbietet es in § 6 Absatz 4 Doppelstaatlern ausdrücklich, in Deutschland eine Stimme für das EU-Parlament abzugeben, wenn sie auch in ihrer Heimat wählen.
Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen § 107a Strafgesetzbuch und begeht damit eine Wahlfälschung. Darauf steht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
(...)
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/25/bekennender-doppelwaehler/
>> Es wird sicher interessant, ob und wie sich di Lorenzo da wieder rausredet. Eloquent genug ist er ja. <<
Das wird ihm vor Gericht nicht viel nützen. Hauptberufliche Eloquenzvirtuosen in Anwaltsgestalt sind Richter gewöhnt. Aus so einem glatten Rechtsbruch kann man sich kaum herausreden.