Nun ja - unsere Arbeit dort steht ein wenig im Konflikt mit dem Sozialsystem. Wenn ein amerikanischer Kreditnehmer einer Arbeit nachgeht oder ein kleines Unternehmen betreibt, wird das Sozialsystem ihm das verdiente Geld wieder von der Sozialhilfe abziehen - jedenfalls solange er gleichzeitig Leistungen bezieht. Verzichtet er auf die Sozialleistungen, so fliegt er automatisch aus der Krankenversicherung raus, wovor sich viele zurecht fürchten. Also ist es uns kaum möglich, all diejenigen zu erreichen, die von der Sozialhilfe leben. Aber die meisten Amerikaner, die aufgrund der Krise ihre Jobs verlieren, bewegen sich innerhalb des sozialen Sicherungssystems.
Quelle: FAZ.Net
Diese Problematik des amerikanischen Sozialhilferechts gilt für uns selbstverständlich in verstärktem Maße. Möglicherweise liegt ein Lösungsansatz bei den hierzulande diskutierten BGE - Modellen, wobei ich nach wie vor nicht von einem lebenslänglichen BGE in einer den Lebensunterhalt deckenden Höhe überzeugt bin. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass eine zeitweise Umstellung der bedarfsorientierten Sozialleistungen auf eine bedarfsunabhängige "Starthilfe" in einer den Unterhalt nicht ganz abdeckenden Höhe umgestellt werden könnte. Wer z. B. zwei oder drei Jahre als Alleinstehender 500 € im Monat ohne Bedarfsprüfung erhielte, könnte verschiedenen weitere Starthilfen auch nach dem Yunus - Modell ausprobieren. Wie gross der Anteil der Leute wäre, die es dann schaffen, kann man erst rauskriegen, wenn man es versucht hat. Derzeit werden ja ausnahmslos alle von den Regelungen unseres Sozialrechts davon abgehalten, etwas anderes zu versuchen, als Bewerbungen für nicht in ausreichender Zahl vorhandene Arbeitsplätze zu schreiben.