Es geschehen noch Zeichen und Wunder:
Linz – Der Fall machte Deutschland fassungslos: Lehrer Frank C. (32) verführte eine Schülerin (damals 14) zum Sex – und kam straffrei davon. Dreist: Statt sich mit dem Freispruch zu begnügen, verklagte er nun sogar den Vater des Opfers!
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Er wollte dem Vater verbieten lassen, ihn einen Straftäter zu nennen, da ihn das Oberlandesgericht Koblenz freigesprochen habe.
Das Urteil hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Denn obwohl der Lehrer mehrmals Sex mit einer damals 14 Jahre alten Schülerin gehabt hatte, hob das Oberlandesgericht zwei Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs auf und sprach Frank C. frei. In der Urteilsbegründung hieß es, C. sei lediglich Vertretungslehrer an der Schule des Mädchens gewesen. Deshalb habe zwischen ihm und der Schülerin kein dauerhaftes Obhutsverhältnis bestanden.
Doch ganz so harmlos ist der Fall nicht, befand nun das Amtsgericht Linz, vor dem der Lehrer seine Persönlichkeitsrechte durchsetzen wollte. Es wies die Klage von Frank C. komplett ab und entschied, der Hauptschullehrer dürfe gegenüber Dritten durchaus als Straftäter bezeichnet werden.
http://www.bild.de/news/inland/lehrer/s ... .bild.htmlEin Obergericht verkündet, dass Aushilfslehrer keine Obhutspflicht gegenüber den Kindern hätten (sollten die Eltern vielleicht wissen) und ein Amtsrichter traut sich trotzdem, den unbotmäßigen Vater freizusprechen, obwohl der so unverschämt war, eine andere Meinung als unsere allerhöchsten Gerichtsautoritäten zu haben. Normalerweise werden Unbotmäßige im Gegensatz zu Verbrechern von der deutschen Justiz ja richtig fertiggemacht.
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An die Schwester der 14-jährigen hatte der Lehrer sich auch rangemacht, vielleicht hatte das Gericht deswegen Nachsicht mit dem Vater:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,15 ... 12,00.htmlDa war die Obhutspflicht allerdings eindeutig gegeben, weil der Herr da Klassenlehrer war.